GVO

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Mehr Wettbewerb in den Verkaufs-, Service- und Ersatzteilmärkten.

Mehr Wettbewerb im Autogewerbe und im Fahrzeughandel. Dies ist das Ziel der Marktliberalisierung, welche die Schweiz seit einigen Jahren voran treibt.

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat per 1. November 2002 neue Regeln für den Fahrzeughandel und -unterhalt erlassen, welche im Wesentlichen der Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) der Europäischen Union entsprechen:

  1. gemäss GVO darf jedes Auto in jeder Werkstatt während der Garantiezeit gewartet und repariert werden, ohne dass die gesamte Hersteller-Gewährleistung erlischt.
  2. Parallelimporte von Fahrzeugen aus dem EWR-Raum sind erlaubt
  3. Verkauf und Kundendienst im Autogewerbe werden getrennt
  4. Verkauf und Parallelimport von Ersatzteilen werden vereinfacht
  5. Alle Garagen können sich Ersatzteile, Informationen und Diagnoseinstrumente vereinfacht beschaffen
  6. Alle Garagen dürfen verschiedene Automarken ihrer Wahl verkaufen

Weitere Informationen unter http://www.weko.admin.ch


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